Scheele & Mark
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Fördertipps
Was ist BEG EM?
BEG EM steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“. Es ist ein Förderprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen.
Welche Heizungstechnik wird gefördert?
Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf den Austausch alter Heizungen gegen neue Wärmepumpen.
Kann ich eine Förderung erhalten, wenn ich meine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austausche?
Ja, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen, ist eine Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen möglich.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage modernisieren möchten. Dazu gehören: Eigentümer von Einfamilienhäusern (EFH), sowohl Selbstnutzende als auch Vermietende, seit dem 27. Februar 2024; Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (MFH) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) seit Mai 2024; sowie Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und gewerbliche Antragsteller (z.B. Contractoren) voraussichtlich ab August 2024. Alle Zielgruppen können mit den Maßnahmen bereits beginnen und die Anträge rückwirkend einreichen.
Wie wird der Heizungstausch aktuell gefördert?
Basisförderung (30 Prozent)
Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten.
Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
Effizienzbonus (5 Prozent)
Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, man erhält also maximal 21.000 Euro Förderung.
Weitere Informationen zu den aktuellen Fördersätzen finden Sie auf der offiziellen Website der KfW oder des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?
Ja, im Rahmen der Heizungstausch-Förderung können Sie zusätzlich zur Wärmepumpe auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung kann bei der KfW beantragt werden. Es ist ratsam, sich vor dem Austausch der Heizung über die genauen Antragsbedingungen zu informieren.
Kann ich auch andere Heizungssysteme fördern lassen?
Die gegebene Information bezieht sich speziell auf Wärmepumpen. Für Informationen zu anderen Heizsystemen sollten Sie sich direkt an die KfW oder einen Energieberater wenden.
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